RaceChip Chiptuning
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Ihr Recht und unser Recht:

 

1. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten sowohl für den Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wie auch ins Ausland.

Vertragspartner ist die
RaceChip Chiptuning GmbH & Co. KG
Bünzwanger Straße 8
D - 73066 Uhingen

nachfolgend "RaceChip Chiptuning" genannt. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde im Onlineshop von RaceChip Chiptuning ein Angebot abgibt und RaceChip Chiptuning dieses Angebot durch Versendung einer Auftragsbestätigung oder Annahmeerklärung annimmt. Die Auftragsbestätigung bzw. Annahmeerklärung kann auch durch den Versand der Ware erfolgen.

3. Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlung per Nachnahme: Diese Zahlungsart ist nur innerhalb Deutschlands möglich. Die Zahlung per Nachnahme ist die einfachste Zahlungsmethode, für die wir eine Nachnahmegebühr von 8,- EURO berechnen. Wenn Sie bei Ihrer Bestellung diese Zahlungsart auswählen, müssen Sie bei der Übergabe der Lieferung (durch GLS) den Rechnungsendbetrag bar bezahlen.
3.2 Zahlung per Vorkasse: Diese Zahlungsart steht für alle unsere Kunden zur Verfügung. Bei der Zahlungsmethode Vorkasse überweisen Sie den Rechnungsendbetrag auf unser Konto. Sobald der komplette Betrag auf unserem Konto verbucht wurde, wird Ihr Auftrag aktiviert und geht sofort in den Versand. Detaillierte Informationen zur benötigten Bankverbindung erhalten Sie automatisch am Ende Ihres Bestellvorgangs.
3.3 Zahlung in Bar: Diese Zahlungsart steht für alle unsere Kunden zur Verfügung, die Ihren Auftrag persönlich abholen.
3.4 Bestellt der Kunde zusätzliche Extras, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.

4. Liefertermin, Verzug, Leistungs- und Nachfrist
4.1 Die Bestellung wird so schnell wie möglich versandfertig gemacht und an den Besteller versendet.
4.2 RaceChip Chiptuning kommt in Verzug, wenn der Kunde nach Überschreiten des vereinbarten Liefertermins eine Mahnung ausspricht. Eine Verschiebung des vereinbarten Liefertermins durch RaceChip Chiptuning ist in begründeten Fällen um 2 Wochen möglich. In Ausnahmefällen kann diese Frist erneut um 2 Wochen verlängert werden.
4.3 Setzt der Kunde RaceChip Chiptuning eine Nachfrist, darf diese 2 Wochen nicht unterschreiten.
4.4 Sollte die Bestellung nicht lieferbar sein, so hat RaceChip Chiptuning dies ohne schuldhafte Verzögerung dem Kunden mitzuteilen. Von der Lieferpflicht kann sich RaceChip Chiptuning durch unverzügliche Erklärung der Nichtlieferbarkeit lösen. Dabei sind geleistete Zahlungen des Kunden zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die bestellte Ware im Eigentum von RaceChip Chiptuning.
5.2 Vor vollständiger Bezahlung hat der Kunde gegenüber RaceChip Chiptuning in Bezug auf die Ware alle Pfändungsmaßnahmen und Besitzwechsel unverzüglich anzuzeigen.

6.0 Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne §13BGB
Das nachfolgende Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die von Ihnen bestellte Ware für Ihre eigene gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet werden soll.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen, in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV.
Der Widerruf ist zu richten an:

RaceChip Chiptuning GmbH & Co. KG
- Warenannahme -
Buenzwanger Straße 8
D - 73066 Uhingen
E-Mail: vertrieb@racechip.de
Telefax: +49 7023 77 999-0

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

7. Allgemeine Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz - Haftungsausschluss
7.1 Dem Kunden ist bei dem Einbau des RaceChip Chiptuning bekannt, dass dessen Einsatz zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führt. Dies hat die Konsequenz, dass das so veränderte Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. Der Kunde hat die technische Abnahme durch den TÜV in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung zu organisieren. Ebenfalls ist dem Kunden bekannt, dass ohne allgemeine Betriebserlaubnis auch kein Versicherungsschutz besteht.
7.2 RaceChip Chiptuning ist angesichts der Produkt- und ausstattungsbezogenen Vielfalt im Fahrzeugbereich außerstande, sämtliche Eigenschaften auf Kompatibilität zu überprüfen und gewährleisten. Eine Tauglichkeit zur Abnahme durch den TÜV ist nicht vereinbart.
7.3 RaceChip Chiptuning übernimmt keine Haftung für Schäden, die beim Fahrzeugbetrieb eines veränderten Fahrzeuges ohne Allgemeine Betriebserlaubnis und/oder ohne Versicherungsschutz entstehen.

8. Sonstige Haftungsregeln / Mängelgewährleistung / Vertragspflichten
8.1 Jegliche Haftung von RaceChip Chiptuning wegen Verletzung einer vertraglichen Pflicht ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RaceChip Chiptuning auch bei leichter Fahrlässigkeit. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als vorhersehbar sind regelmäßig nur solche Schäden anzusehen, die unmittelbar an der gelieferten Ware eintreten.
8.2 Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 I BGB sind, gilt zusätzlich folgende Bestimmung: Im Falle grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch Erfüllungsgehilfen ist RaceChip Chiptuning von der Haftung befreit.
8.3 RaceChip Chiptuning hat nur die Pflicht, den bestellten Chip zu übergeben und übereignen, der typischerweise bei dem in der Bestellung angegebenen Fahrzeugtyp leistungssteigernd wirken kann. Um ein korrektes Ergebnis zu erzielen, ist ein Neufahrzeug unter Anwendung des Messverfahrens der dynamischen Leistungsmessung eines objektiven Sachverständigen bei einer Umgebungstemperatur von 20° Celsius zugrunde zu legen.
Vor dem Hintergrund, dass jedes gebrauchte Fahrzeug nach Ingebrauchnahme eigene Charakteristika, einschließlich etwaiger Funktionsmängel entwickelt, kann eine leistungssteigernde Wirkung des RaceChips nicht garantiert werden. Zugleich kann ein negativer Einfluss auf anderweitige Funktionen des Fahrzeugs nicht ausgeschlossen werden. Schäden an anderen Fahrzeugteilen, die durch den Einbau des RaceChips bedingt sind, sind von jeglicher Haftung ausgenommen.
Entsprechendes gilt für unmittelbare und mittelbare Schäden aus der Benutzung des RaceChips. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ein Anstieg des Ölverbrauchs um bis zu 30% möglich ist.
8.4 Aus denselben Erwägungen ist RaceChip Chiptuning auch von der Haftung für solche Schäden befreit, die nach Einbau des Tuningchips an sonstigen Rechtsgütern des Kunden oder von Dritten entstehen. Die Verpflichtungen von RaceChip Chiptuning beschränken sich durch vertragliche Vereinbarung auf Lieferung von Sachen, welche eine Beschaffenheit aufweisen, die regelmäßig bei Fahrzeugen bestimmten Typs eine Leistungsveränderung herbeiführen kann.
8.5 Gewährleistungsansprüche des Kunden, der Unternehmer im Sinne des § 14 I BGB ist, beschränken sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen auf einen Nacherfüllungsanspruch und verjähren in einer Frist von einem Jahr.
8.6 Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde den RaceChip verändert oder in einer Weise benutzt, die nicht im Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Einbau und der ordnungsgemäßen Bedienung stehen. Hierzu zählen insbesondere technische Diagnosemaßnahmen und mechanische Einwirkungen auf den RaceChip. Als nicht ordnungsgemäße Bedienung sind auch solche mechanischen Einwirkungen zu verstehen, die durch Überlastung entstehen. Nicht abschließendes Beispiel für eine derartige Überlastung ist die Verwendung im Rennsport. Verwendet der Kunde sein Fahrzeug in einer derartigen Situation, so kann er keine Gewährleistungsansprüche gegen RaceChip Chiptuning geltend machen.
8.7 Produktbezogene Änderungen hinsichtlich Technik, Form, Farbe, Gewicht oder Design am Produkt bleiben vorbehalten.

9. Verlust der Fahrzeuggarantie
Durch den Einbau eines Tuningchips erlöschen regelmäßig Herstellergarantie und Gewährleistungsansprüche in Bezug auf das veränderte Fahrzeug. Hierfür kann der Kunde RaceChip Chiptuning nicht haftbar machen.

10. Erhöhter Materialverschleiß
Durch das Abrufen der Mehrleistung erhöht sich der Verschleiß der Fahrzeugteile.

11. Aufrechnung
Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von RaceChip Chiptuning ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden möglich.

12. Gerichtsstand
Ist der Käufer Kaufmann, so ist der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten das Amtsgericht Kirchheim bzw. bei abweichender Zuständigkeit das Landgericht Stuttgart.

RaceChip Chiptuning GmbH & Co. KG im Juli 2008

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